Das Schiedsamt in Neuenheerse

Ich, Christian Mertins, bin Schiedsmann in Neuenheerse und seit über 20 Jahren habe ich vielfach erfolgreich geschlichtet!

Infos zum Schiedswesen gibt es hier:

http://www.schiedsamt.de

Seit 2000 bin ich der zuständige Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk 7 des Amtsgerichtes in Brakel (Ortschaft Neuenheerse). Als Schiedsmann bin ich zuständig für alle möglichen Formen von Streit zwischen Bewohnerinnen und Bewohnern von Neuenheerse. Grundsätzliches Ziel einer Schiedsverhandlung ist die Bereinigung von Streitigkeiten mittels eines Vergleichs. Das soll heißen, ich versuche nach Möglichkeit zwei Parteien an einen Tisch zu holen (in manchen Fällen müssen sie sogar zu mir), wo das Problem beredet, respektive diskutiert wird und nach Möglichkeit ein Kompromiss gefunden wird mit dem beide Seiten leben können. Grundsätzliche Informationen zur Tätigkeit eines Schiedsmannes/-frau entnehmen Sie bitte der Homepage www.schiedsmann.de oder erfragen dies bei ihrem zuständigen Amtsgericht oder dem Ordnungsamt Ihrer Gemeinde. Rechtsanwälte können Ihnen natürlich darüber auch Auskunft erteilen. Beispielhaft für meine Tätigkeit soll der berühmte Maschendrahtzaun genannt sein; also der Nachbarschaftsstreit. Der eine Nachbar pflanzt eine Rosenhecke, der andere baut einen Maschendrahtzaun. Irgendwann wächst die Hecke durch den Zaun und verliert auf der anderen Seite im Herbst immer ihre Blätter und beschädigt auf Dauer auch irgendwann den Zaun. Wenn sich nun die Zaunpartei darüber beschwert und der "böse" Nachbar nicht auf die Beschwerden reagiert, landen die Beiden irgendwann bei mir, denn nur mit einer Bescheinigung vom Schiedsmann kann man später vor Gericht klagen. Beide werden von mir zu einem Gütetermin geladen (zu dem, wie bei Gericht, grundsätzlich beide erscheinen "müssen"), i. d. R. in die Amtsstube bei mir zu hause (bei größeren Mengen auch in die Stadtverwaltung Bad Driburg oder in das Amtsgericht in Brakel). Hier wird der Antrag verlesen, die Personalien festgestellt und evtl. Zeugen gehört. Danach wird versucht die Angelegenheit vor-(ausser-)gerichtlich zu klären. Zum Beispiel dahingehend, dass die Hecke beschnitten oder entfernt wird oder die Heckenbesitzer den Zaun entfernen lassen und beide Seiten die Hecke beschneiden und in Ordnung halten. Ein anderer Fall läge beispielhaft im strafrechtlichen und zivilrechtlichen Sektor. Sachbeschädigung einer Brille nach zuvor erfolgter Kontaktaufnahme mittels Faust. Hier könnte der Schiedsspruch so aussehen, dass der Schädiger die Brille ersetzt (Schadensersatz nach BGB) und 100 € an das DRK bezahlt (Körperverletzung § 223 StGB). Sollte es zu keiner Einigung im Schiedsverfahren kommen erhält der Antragssteller von mir eine "Erfolglosigkeitsbescheinigung" mit der er dann bei Gericht klagen kann. An dieser Stelle sei mir der Hinweis erlaubt: Jeder Weg zum Gericht /zum Schiedsamt hat unweigerlich zur Folge, das man sich nicht mehr "leiden" kann. Im Sinne einer gedeihlichen Nachbarschaft empfehle ich, sich immer möglichst ohne "Fremde" zu einigen -- miteinander reden wirkt Wunder --. Was kostet das? Als Schiedsmann bin ich verpflichtet, bevor ich tätig werden darf, vom Antragssteller eine Gebühr in Form eines Vorschusses zu verlangen, i. d. R. zw. 30 € u. 40 €. Dieser Vorschuss könnte dann bei einem Vergleich auf beide Parteien umgelegt werden. In einigen Fällen soll "angeblich" die Rechtschutzversicherung solche "vorge-richtlichen" Kosten auch übernehmen, dies müssten sie bei ihrer Rechtschutzversicherung aber unbedingt vorher erfragen. In begründeten Ausnahmefällen (z. B. Hartz IV, ALG) können Sie die Kosten bei ihrer Gemeinde beantragen. Hier aber bitte erst mit der Gemeinde Kontakt aufnehmen.

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Stand: 08. September 2021

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